Die Methoden
Gesprächstherapie
Die Gesprächstherapie nach Carl R. Rogers auch Personzentrierte Psychotherapie genannt, zeichnet sich vor allem dadurch aus, dass sie so nah wie möglich an den persönlichen Erfahrungen des Klienten und an der gegenwärtigen therapeutischen Begegnung zwischen dem Therapeuten und Patienten orientiert ist.
Ich orientiere mich dabei an den Gedanken des Psychotherapeuten und Kommunikationswissenschaftler
Paul Watzlawick
"Der Glaube, es gebe nur eine Wirklichkeit, ist die gefährlichste Selbsttäuschung."
Hypnosetherapie
In der Hypnosetherapie geht es nicht darum, das Störende einfach „weg zu hypnotisieren“, sondern einen direkten Zugang zum Unterbewusstsein und den eigenen Empfindungen zu finden, um die in jedem Menschen vorhandenen Ressourcen zielorientiert zur Heilung, d. h. zur Wiederherstellung von Gesundheit, bei Krankheiten oder zur Linderung von Krankheiten oder Leiden bei chronischen Zustände zu nutzen. Hypnosetherapie ist die hypnotische Arbeit mit Menschen, wenn eine entsprechende Indikation vorliegt.
Biographiearbeit
Personzentrierte Biographiearbeit möchte Menschen dabei helfen, die Sprache ihrer eigenen Lebensgeschichte lesen zu lernen durch das Erkennen von allgemeingültigen Gesetzmäßigkeiten im menschlichen Lebenslauf und dem Ergreifen von eigenen Lebensaufgaben.
In den Worten von Carl R. Rogers:
“Das gute Leben ist ein Prozess, kein Zustand des Seins. Es ist eine Richtung, kein Ziel."
Kunsttherapie
Innerhalb der Psychotherapie sind Bilder ein wichtiges und hilfreiches Medium. Sie können ein wesentlicher Faktor sein, um die Dinge klarer zu sehen und einen Wechsel der Blickrichtung zu ermöglichen. Hierzu muss niemand ein Künstler sein! Kunst ermöglicht, Erlebnisfähigkeit und Erkenntnisfähigkeit zu üben. Kunsttherapie ist ein
begleitendes (bei psychischen Heilungsprozessen), übendes (z.B. Anleitung zur Fortsetzung)
unterstützendes (supportive Therapie) und
aufdeckendes Verfahren (Diagnostik)
weitere Verfahren
Amor & Psyche Paartherapie
Die Paarbeziehung ist für die meisten von uns der Platz im Leben, wo wir die engste und persönlichste Verbindung zu einem anderen Erwachsenen erfahren. Mit der AMOR & PSYCHE-Paartherapie unterstütze ich Sie, Hindernisse und Blockaden in Ihrer Beziehung aktiv aufzudecken und diese langfristig zu lösen.
Supervision
Eine typgerechte Supervision
stellt das persönliche Erleben und die Sichtweise des Einzelnen bzw. der Gruppe in den Mittelpunkt.
Typgerechte Supervision heißt, die berufliche Arbeit zielgerecht zu reflektieren. Mir dient dabei die Psychographie als Naturellwissenschaft wobei von 3 Grundtypen und 81 Untertypen ausgegangen wird.
Entspannungstherapie
Der erhöhte Leistungsdruck im beruflichen und schulischen Umfeld macht Überbelastung und Entspannung zu einem aktuellen Thema. Während der Übung eines Entspannungsverfahrens können aktuelle Spannungszustände oft schnell gelöst und reduziert werden.
Psychographische Typanalyse
Psychographische Typanalyse
geht davon aus, dass jeder Persönlichkeitstyp eine erkennbare Gewichtung innerhalb der als prägend angenommenen 'Lebensbereiche' zeigt.
Aus dieser inneren, zunächst unbewussten Gewichtung ergeben sich weit reichende und wiederkehrende Verhaltensmuster im täglichen Leben.
Hinweis gemäß Heilmittelwerbegesetzes (HWG)
Gemäß des Heilmittelwerbegesetzes (HWG) weise ich darauf hin, dass nicht alle Methoden der Gesprächspraxis durch die Wissenschaft anerkannt und die Wirksamkeit der einzelnen Verfahren durch die Wissenschaft noch nicht bewiesen sind.
Komplementäre Verfahren können jedoch eine konventionelle medizinische Behandlung präventiv unterstützen. Das Lesen dieser Seiten ersetzt nicht den Besuch eines Arztes. Bitte beachten Sie auch die Hinweise zum Datenschutz sowie zum Haftungsrecht.
Wussten Sie, dass
allein approbierte Mediziner*innen, Psychologische Psychotherapeut*innen, Heilpraktiker*innen sowie Heilpraktiker*innen für Psychotherapie, psychische und körperliche Krankheiten, Störungen und Leiden diagnostizieren und behandeln dürfen?
Das Heilmittelwerbegesetz (HWG) bezweckt den Schutz der Verbraucher*innen / Patient*innen vor Täuschungen. Diesem Ziel dient insbesondere § 3 HWG. (Siehe auch (BVerfG NJW 2004, 2656, 2558 und Landgericht Oldenburg, Urteil vom 25.09.2008 - 15 O 1295/08)
Das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) und das Heilmittelwerbegesetz (HWG) verbieten irreführende Aussagen über die berufliche Tätigkeit kundzutun.
Die zu Werbezwecken benutzten Zusatzangaben dürfen die Patient*innen nicht täuschen; sie müssen eine sachliche Grundlage haben. (Rechtsanwalt Dr. jur. René Sasse)